Henri Lefebvre beschreibt die Stadt als „ewiges Werk der Einwohner, die selbst mobil und für/durch dieses Werk mobilisiert wären … Das bedeutet, dass die Zeiten-Räume Kunstwerke werden“.1 Die Stadt nicht einfach als Produkt institutioneller Entscheidungen und Marktmechanismen zu begreifen, sondern auch als Werk eines potenziell kreativen Prozesses, der durch die alltäglichen Praktiken ihrer BewohnerInnen entsteht, unterstreicht die transformative Kraft, die die Menschen explizit oder implizit mobilisieren können. Lefebvres Betrachtungsweise beruht im Grunde auf einer Diagnose, die die Stadt eher als Entwicklungsprozess mit inhärenten Möglichkeiten denn als abgeschlossene räumliche Ordnung begreift.
„[D]as Städtische [verharrt] in einer zerstreuten und entfremdeten Aktualität, sozusagen als Kern und Virtualität.“2 Der Begriff der Virtualität sollte hier nicht auf die Vorstellung reduziert werden, dass Produktivkräfte unter kapitalistischen urbanen Bedingungen angesichts ihrer Verknüpfung mit den für diese Gesellschaft typischen Gesetzen der Wertabschöpfung von ihrem Potenzial zur Freisetzung von Zeit abgeschnitten werden. Eine solche Interpretation würde diese Aussage schlicht auf den marxistischen Kanon reduzieren, nach dem es sich bei der Entwicklung der Produktivkräfte um einen inhärent befreienden Prozess handelt, der durch die kapitalistische Aneignung der Produktion eingeschränkt und gekapert wird. Meiner Ansicht nach fordert uns Lefebvre getreu seiner Neuinterpretation des Alltagslebens vielmehr dazu auf, die Dynamik städtischen Lebens als Quelle emanzipierender räumlicher Praktiken zu erkunden. Auf diese Weise wird das „Recht auf die Stadt“ tatsächlich zum Recht, die Stadt kollektiv durch Praktiken kreativer Kooperation zu produzieren.
Durch die Verknüpfung dieses Ansatzes mit den gegenwärtigen Bestrebungen zur Wiederaneignung der Stadt ließen sich Handlungen zur Rückeroberung der Stadt als Gemeingut vielleicht stärker in den Mittelpunkt rücken. Nicht einfach als Produkt, das von allen genutzt wird, sondern als Prozess, der durch Praktiken des Teilens entwickelt wird. Grundlage einer derartigen kollektiven Kreativität, die in der Regel gezwungen ist, sich den herrschenden Regeln des Markts anzupassen, ist eine gemeinsame Fähigkeit, die aus dem Stadtleben selbst hervorgeht: die Fähigkeit, sich nicht nur an bestehende Räume anzupassen, sondern auch Räume zu erfinden, und, was noch bemerkenswerter ist, die Fähigkeit, sich mögliche Räume vorzustellen und diese darzustellen. Durch diese vielschichtige, allen gemeinsame, aber oft durch herrschende Gewohnheiten entfremdete Fähigkeit können die Menschen die Grenzen der städtischen Ordnung und die damit einhergehenden Grenzen der Ordnung des Sinnlichen3 tatsächlich überwinden.
Städtisches Gemeinschaffen („Commoning“) scheint das visionäre Potenzial der gemeinsamen Fähigkeit freizusetzen, Räume wahrzunehmen, zu bewohnen, zu denken und sich vorzustellen. Die gemeinsame Nutzung von Raum durch Praktiken des „Urban Commoning“ beschränkt sich nicht auf die Aufstellung von Regeln, die die Aufteilung von städtischem Raum sicherstellen, der als zu teilendes Gut betrachtet wird. Städtischer Raum umfasst als Begriff im Grunde mehrere materielle und immaterielle Realitätsebenen: Dazu gehören greifbare Einheiten wie Gebäude, Straßen etc. ebenso wie immaterielle Beziehungen, die sich in gemeinsame Erfahrungen umsetzen lassen, wie zum Beispiel Beziehungen zwischen Zentrum und Peripherie, Beziehungen von Nähe und Distanz, Beziehungen von Vorherrschaft und Unterordnung (als Machtverhältnisse, die in räumliche Eigenschaften übersetzt werden) usw.
Den städtischen Raum als Gemeingut zu begreifen, bedeutet also zwangsläufig eine Auseinandersetzung mit den bestehenden materiellen Bedingungen und Beziehungsarrangements. Deshalb prägt das Gemeinschaffen des Raums unmittelbar die Bedingungen des Gemeinschaffens in der und durch die Stadt. Wenn wir für das Ergebnis solcher Praktiken den Begriff des gemeinsamen Raums beibehalten, so bezeichnet dieser eine Art von Raum, der tatsächlich zu einem gestaltenden Faktor gemeinschaffender Prozesse wird. Um genauer zu sein, ist gemeinsamer Raum nicht wirklich ein Raum. Der Begriff verweist vielmehr auf eine Räumlichkeit, auf einen dynamischen Zustand des Raumteilens, der im Entstehen begriffene Räume hervorbringt. Gemeinsamer Raum entsteht, gemeinsamer Raum passiert.
Räumliche Arrangements
An der Basis der Kreativität des städtischen Gemeinschaffens steht, als Ergebnis aber auch als grundlegender Ausgangspunkt dieser Kreativität, die Schaffung gemeinsamer Welten. Es stimmt, dass gemeinsame Welten gewöhnlich unter Herrschaftsbedingungen gestaltet werden. Ein unterschiedliches Maß an Zugang zu den Mitteln, welche die Eigenschaften einer gemeinsamen Welt definieren, sorgt häufig dafür, dass einige eher in der Position sind, ihre Werte und Interessen in diese Welt einzubringen. Das Gemeinschaffen könnte jedoch auf die Möglichkeit hindeuten, gemeinsame Welten gleichberechtigt zu definieren. In diesem Fall führen unterschiedliche Ansätze und Interessen nicht zur Reproduzierung bestehender Machtverhältnisse, sondern zu Verhandlungen, um derartige Verhältnisse infrage zu stellen. Soll das Gemeinschaffen zu einer emanzipatorischen Gesellschaft führen, wird es Formen der Machtteilung entwickeln müssen, die Unterschiede nicht ausgleichen, sondern von ihnen profitieren. In den Praktiken der Zusammenarbeit werden diese Möglichkeiten ausgelotet, und es wird wohl eine auf Gleichberechtigung ausgerichtete Zusammenarbeit sein, um diese Mittel überhaupt erst zu entdecken.
Gemeinsame Welten lassen sich also als Welten kollektiver Schöpfung verstehen, in dem Versuch, Gleichheit herzustellen, ohne dabei eine Homogenisierung zu erzwingen. Vielleicht schafft der Begriff „gemeinsame Basis“ anstelle von „gemeinsame Welt“ hier mehr Klarheit. Eine gemeinsame Basis weist auf eine mehr oder weniger vorübergehende Errungenschaft hin, die sich aus einer spezifischen Vereinbarung auf der Grundlage eines beschreibbaren Verhandlungskontexts ergibt. Eine gemeinsame Basis vermittelt nicht das Bild eines großen strukturierten Ganzen, wie es das Bild einer gemeinsamen Welt möglicherweise tut. Eine gemeinsame Basis kann sich verlagern, sie ist nicht von vorneherein gegeben, sondern wird durch die direkte Beteiligung derjenigen geschaffen, die entschlossen sind, sich am Gemeinschaffen zu beteiligen.
Vereinbarungen und die Ausarbeitung gemeinsamer Regeln können zwar eine gemeinsame Basis darstellen (und sogar die Schaffung einer gemeinsamen Welt anstreben), lassen sich jedoch nicht automatisch in räumliche Eigenschaften übersetzen. Das macht den Raum in der Tat zu einem der bestimmenden Faktoren des Gemeinschaffens. Wie die folgenden Beispiele zeigen, verleihen Räume des Gemeinschaffens der gemeinsamen Basis, auf der sich dieses Gemeinschaffen entwickelt, zusätzliche Qualitäten. Die Teilung von Macht erhält ihre Form und ihre maßgeblichen Eigenschaften im und durch das Teilen von Raum. Diese Erkenntnis scheint so offensichtlich, dass wir sie meist vergessen. So, wie die Anordnung von Menschen um einen patriarchalen Tisch oder von Gebäuden um einen Platz mit einer Kirche in der Mitte Machtungleichgewichte nicht nur demonstriert, sondern auch reproduziert, machen die räumlichen Arrangements des Gemeinschaffens dieses erst zu dem, was es ist.
Wir können gemeinsamen Räumen eine definierende Eigenschaft zuschreiben, die sie alle zu teilen scheinen: Sie taucht zuallererst in Form raumzeitlicher Schwellen auf.4 Gemeinschaftsräume sind Zwischenräume. Als im Entstehen begriffene Räume werden sie weniger als Orte denn als Übergänge produziert und bewohnt. Übergänge sind in der Tat vermittelnde Räume, Passagen, über die angrenzende Bereiche verbunden werden, ohne jedoch zu einem ungeteilten Ganzen zu werden. Übergänge artikulieren den Raum, anstatt zur Produktion einheitlicher homogener Bereiche beizutragen. Übergänge schaffen Nähe, ohne die Distanz vollständig aufzuheben. Anders ausgedrückt: Übergänge schaffen Räume der Begegnung und des Aushandelns zwischen Bereichen, die unterschiedlich sind.
Schwellen kennzeichnen auch zeitliche Zwischenräume. Sie kennzeichnen Zeiten möglicher Veränderung, die voller Erwartungen, aber auch oft voller Risiken sind. Diese Eigenschaft entspricht den zeitlichen Bedingungen, die durch gemeinsame Räume aktiviert werden. Diese werden zwar durch das Gemeinschaffen entwickelt, stören aber die Linearität der etablierten sozialen Zeit sowie den zyklischen Charakter etablierter Gewohnheiten. Das Gemeinschaffen von Raum erzeugt Bruchstellen und schafft gleichzeitig Potenziale. In gemeinsamen Räumen werden so die herrschenden Kräfte der Ordnung von Raum und Zeit infrage gestellt. Was die Reproduktion sozialer Beziehungen tatsächlich unterstützt, ist die herrschende raumzeitliche Ordnung, die wiederum auf der ausdrücklichen Reproduktion der städtischen Ordnung basiert.
Raumzeitliche Schwellen
Die folgenden Beispiele zeigen, dass der Schwellencharakter des gemeinsamen Raums auch dazu beiträgt, die Identitäten jener, die in den Prozess des Gemeinschaffens eintreten, in eine Krise zu stürzen. Verhandlungen, die mit direkten Bemühungen zur Organisation von Zusammenarbeit und gemeinsamer Nutzung von Ressourcen verbunden sind und indirekt auf Formen sozialer Organisation abzielen, die auf der Teilung von Macht basieren, versetzen Identitäten, die im Kontext von Ungleichheiten entstanden sind, notwendigerweise in einen Zustand der Krise. Einzelne wie kollektive Subjekte werden in der und durch die Praxis des Gemeinschaffens konstituiert. Die Eigenschaften derartiger Subjekte entwickeln sich, indem sie eher Räume des Werdens als Orte der fixen Zugehörigkeit produzieren. Werfen wir an dieser Stelle einen Blick darauf, wie konkrete kollektive Erfahrungen zur besseren Vorstellung und Schaffung von Räumen des Gemeinschaffens beitragen können.
Das erste Beispiel stammt aus Athen. Das City Plaza Hotel war früher ein verlassenes Gebäude in einem zentralen Bereich der Stadt. Eine Gruppe lokaler AktivistInnen und Flüchtlinge auf der Suche nach einer Unterkunft beschloss, es zu besetzen und in ein selbstverwaltetes Zentrum für die Unterbringung und Unterstützung von Flüchtlingen umzuwandeln. Mit dieser Maßnahme reagierten sie auf einen dringenden Bedarf und umgingen den Staat, der sich unwillig zeigte, den verzweifelten Menschen auf der Flucht aus den Kriegsgebieten in Afrika und Asien zu helfen. Es gelang ihnen, einen beispielhaften gemeinsamen Raum zu schaffen.5
Die BewohnerInnen wurden nicht einfach als Menschen in Not aufgenommen, sondern als Menschen, die in der Lage sind, selbst zur Organisation kollektiv verwalteter Räume des Zusammenlebens beizutragen. Die alltäglichen Aufgaben wurden von der Generalversammlung des Gebäudes festgelegt und verteilt. Die Beteiligung der Neuankömmlinge erfolgte unter sorgfältiger Berücksichtigung von Praktiken der Aufgabenteilung und der gleichberechtigten Zusammenarbeit.6
Obwohl das City Plaza sowohl durch rassistische Angriffe als auch durch staatliche Interventionen (zum Schutz des Privateigentums) bedroht war, versucht man stets, offen zu bleiben – eine Art Schwelle zu bilden, die verschiedene Kulturen und Mentalitäten miteinander verbindet und zugleich die notwendige gemeinsame Basis schafft. Viele der Beteiligten erlebten eine konstruktive Identitätskrise, da sie durch die Praxis des Zusammenlebens mit unterschiedlichen Herangehensweisen in Bezug auf Geschlechterfragen, Führungsgewohnheiten, Familienbeziehungen und Fragen des Eigentums oder der individuellen Privatsphäre konfrontiert waren.
Es waren die FeindInnen dieses kollektiven Experiments, die dieses zeitweise zwangen, sich zu verbarrikadieren. Wichtigster Beitrag zu den emanzipatorischen Anstrengungen, die auf dem Gemeinschaffen basierten, war jedoch sein offener, vorbildhafter Charakter. Dem City Plaza gelang es, eine andere Art von Gemeinschaft aus lokalen und internationalen AktivistInnen, Flüchtlingen und ImmigrantInnen zu schaffen: eine im Entstehen befindliche Gemeinschaft, die offen ist für Neuankömmlinge.7 Die Selbstverwaltung machte den Prozess anfällig für alle Schwierigkeiten und Herausforderungen, die mit der potenziellen Teilung von Macht in einer Gemeinschaft verbunden sind, die danach strebt, eine Gemeinschaft von Gleichen zu sein.
Selbstverwaltung und Solidarität
Das zweite Beispiel stammt aus Rosario in Argentinien.8 Nach der Krise von 2001, die zahlreiche Auseinandersetzungen unterschiedlicher Art in diversen Städten auslöste, aber auch überall im Land selbstverwaltete Initiativen aufkommen ließ, schloss sich eine Gruppe von AktivistInnen in Rosario mit den MitarbeiterInnen eines großen Supermarkts zusammen, um diesen zu besetzen. Das Unternehmen, dem der Laden gehörte, bezahlte die Angestellten nicht, also beschlossen sie, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Dabei handelt sich nicht einfach um ein „zurückerobertes Unternehmen“, wie die ArgentinierInnen es nennen, sondern, und das ist wichtig, um ein florierendes, selbstverwaltetes Sozialzentrum (mit einem Niedrigpreisrestaurant, einem Biomarkt, der mit der Gewerkschaft der Prekarisierten CTEP zusammenhängt, einem Kulturzentrum, einer Buchhandlung, Treffpunkten für politische Initiativen etc.). Dieser gemeinsame soziokulturelle Raum wurde zu einem Treffpunkt für viele Gruppen und Personen, die versuchen, die Krise mit Würde zu überstehen und zugleich Beziehungen zu erproben, die über die Logik des Markts hinausgehen. Ihre sozialen und politischen Identitäten werden in diesem offenen Prozess infrage gestellt. La Toma, wie dieser Ort genannt wurde, ist ein Schwellenraum für Verhandlungen, die eine im Entstehen begriffene gemeinsame Basis gestalten.
Das dritte Beispiel findet sich in San Cristóbal de las Casas in Mexiko.9 Das CIDECI (Centro indígena de Capacitación Integral), ein aus umweltfreundlichen Materialien und durch militante Zusammenarbeit entstandener Gebäudekomplex, versteht sich als indigene Universität: Der Austausch von Wissen und der Schutz und die Förderung alternativen Wissens, die hier stattfinden, richten sich gegen die Exklusion der indigenen Bevölkerung aus offiziellen Hochschuleinrichtungen. Mit dieser Aufgabe hat sich jedoch auch ein dichtes Netz von Beziehungen des Gemeinschaffens entwickelt. Die Grundlage der Pädagogik selbst wird hier hinterfragt: Es geht nicht um LehrerInnen und Studierende, die Gebildeten und die Bildungsbedürftigen, sondern um einen fortlaufenden Prozess des Austauschs, im dem sich indigenes und westliches Wissen gegenseitig befruchten. Junge Studierende kehren in ihre Gemeinden zurück und stellen ihr Wissen und ihre erworbenen Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinschaft. Einheimische Männer und Frauen sind eingeladen, die Weisheit ihrer Tradition (einschließlich eines anderen Zugangs zur Natur und zur Geschichte) in eine „Universität ohne Schuhe“ einzubringen.10 Dieser gemeinsame Raum kultiviert somit neue Wege, globale Probleme anzugehen, neue Wege zur Entwicklung der Künste und einer Politik des Wandels. Direkt inspiriert von der zapatistischen Autonomie und seit Kurzem in das von den ZapatistInnen eingeführte kommunale Selbstverwaltungsnetzwerk der Caracoles integriert, produziert das CIDECI Formen des Gemeinschaffens, die in eine mögliche emanzipatorische Zukunft weisen.
Die drei hier erläuterten Beispiele scheinen darauf hinzudeuten, dass das Gemeinschaffen von Raum, das entweder explizit zum Gegenstand kollektiver Bemühungen wird oder sich implizit durch Praktiken der Rückforderung des Rechts auf ein menschenwürdiges Leben in der Stadt entwickelt, immer ein offener Prozess ist. Ein Prozess, der Räume mit Schwellencharakter hervorbringt und die herrschende raumzeitliche Ordnung infrage stellt. Das Gemeinschaffen von Raum erprobt Formen der Zusammenarbeit und soziale Anordnungen, die Ungleichheit und Ungerechtigkeit hinter sich lassen wollen. Zusammengehörigkeit und Solidarität lassen sich also nicht nur durch theoretische Debatten erforschen bzw. verfolgen, sondern auch durch die konkreten Erfahrungen echter Menschen im wirklichen Leben. Auf der Suche nach neuen Formen des „Wir“ liefert das Gemeinschaffen kein Versprechen von Einheitlichkeit und Homogenität, sondern eröffnet den riskanten Weg zu einem inklusiven gemeinsamen Leben, das offen ist für Unterschiede, die gleichberechtigt an seiner Gestaltung teilnehmen wollen.
Übersetzung aus dem Englischen: Anja Schulte
Mit freundlicher Unterstützung des Eurozine Translation Pool
[1] Henri Lefebvre, Das Recht auf Stadt. Aus dem Französischen von Birgit Althaler. Hamburg 2016, S. 188.
[2] Ebd., S. 150.
[3] Vgl. Jaques Rancière, Das Unvernehmen. Politik und Philosophie. Frankfurt am Main 2002, und Die Aufteilung des Sinnlichen. Die Politik der Kunst und ihre Paradoxien. Berlin 2006.
[4] Vgl. Stavros Stavrides, Common Space. The City as Commons. London 2016.
[5] Vgl. Stavros Stavrides, Common Spaces of Urban Emancipation. Manchester 2019, S. 80–83.
[6] Vgl. Olga Lafazani, 1.5 year City Plaza: A Project on the Antipodes of Bordering and Control Policies, 2017; https://antipodeonline.org/2017/11/13/intervention-city-plaza/ und Olga Lafazani, Homeplace Plaza: Challenging the Border between Host and Hosted, in: South Atlantic Quarterly, 117(4), 2018, S. 896–904.
[7] Vgl. Charalampos Tsavdaroglou, The Newcomers’ Right to the Common Space: The case of Athens during the refugee crisis, in: ACME, 17(2), 2018, S. 376–401.
[8] Vgl. Mario Hernandez, No existe actor social, ni político ni sindical que no esté rechazando el desalojo de La Toma. Interview mit Carlos Ghioldi, in: Rebelión, 2019; http://www.rebelion.org/noticia.php?id=262951.
[9] Vgl. Kailee Brickner-McDonald, La Otra Camina Educativa: Being a Change to Teach a Change at SIIDENOFAL/CIDECI in San Cristóbal, Chiapas, in: Independent Study Project (ISP) Collection, 378; https://digitalcollections.sit.edu/isp_collection/378.
[10] Vgl. das Interview mit Raymundo Sánchez Barraza; https://inmotionmagazine.com/global/rsb_int_eng.html.